Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines

1. Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen als rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil zugrunde.

Mit Auftragserteilung werden sie von Ihnen als bindend anerkannt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

2. Für Zwecke dieser Geschäftsbedingungen ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB); und ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Wird in den Bedingungen der Unternehmer genannt, ist damit ebenfalls die juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gemeint.

3. Ist der Käufer Unternehmer, bedürfen abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4. Sollten einzelne Teile nachstehender Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen.

5. Erfüllungsort und – soweit unser Vertragspartner Unternehmer ist – ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen ist Osnabrück.

6. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

II. Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.

2. Bezugnahmen auf Angaben und Abbildungen in Katalogen und Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild- oder maßgetreuer Belieferung. Entscheidend ist die handelsübliche und normierte Beschaffenheit der Sache. Ist der Käufer kein Verbraucher, bedürfen Garantieübernahmen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Öffentliche Äußerungen anderer Hersteller bezüglich der Beschaffenheit einer Kaufsache binden uns gegenüber einem Käufer, der nicht Verbraucher ist, nicht, es sei denn, diese Angaben werden durch uns schriftlich bestätigt. 2

III. Lieferung, Verzögerung, Abnahme

1. Die Vereinbarung von Lieferfristen/-zeitpunkten bedarf der Schriftform.

2. Teillieferungen sind zulässig.

3. Besondere Umstände, z. B. höhere Gewalt, Streik usw., verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern der Vertragspartner ein Unternehmer ist. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

4. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der von einem Unternehmer bestellten Waren geht mit der Absendung an den Besteller über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder frachtfreie Lieferungen erfolgen oder frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und geht zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Transportwege und -mittel geschieht mangels besonderer Weisung durch uns ohne Gewähr für die billigste und schnellste Verfrachtung. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Vertragspartner nicht von der Abnahmeverpflichtung.

5. Bei grundloser Verweigerung der Annahme unserer Leistung durch den Vertragspartner sind wir berechtigt, pauschal 15 % des jeweiligen Vertragspreises als Schadensersatz zu verlangen. Hiervon abweichend ist der Anspruch niedriger zu beziffern, wenn uns unser Vertragspartner einen niedrigeren Schaden nachweist. Weitergehende Ansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

IV. Preise, Zahlung

1. Die Einzelheiten hinsichtlich Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Absprachen bei Abschluss des Vertrags.

2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der von Ihnen geschuldete Betrag ohne Abzug binnen 30 Tagen zu zahlen. Die Zahlung richtet sich nach dem Rechnungsdatum.

3. Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 6,5 % zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins

(§ 353 HGB) unberührt. 3

V. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Wenn Sie Verbraucher sind, dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

VI. Gewährleistung und Haftung

1. Soweit Sie Unternehmer sind, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche und unsere Haftung bei allen Vertragsverhältnissen nach den folgenden Bestimmungen zu (1) – (8).

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Sofern es sich bei dem Kaufgegenstand um Gebrauchtwaren handelt, beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate ab Lieferung. Diese Fristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die schriftliche Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Die Mängelrüge hat jeweils schriftlich zu erfolgen, d. h. in Schrift- oder Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail, Telefax).

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner, innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 4

(4) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Absätze (5) bis (8) eingeschränkt.

(5) Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(6) Soweit wir gemäß dem vorstehenden Abs. 5 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(7) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

(8) Die Einschränkungen (1) – (7) gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

II. Soweit Sie Verbraucher sind, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche und unsere Haftung bei allen Vertragsverhältnissen nach den folgenden Bestimmungen zu (1) – (6).

(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen, d. h. in Schrift- oder Textform (zum Beispiel Brief, E-Mail, Telefax). 5

(3) Schadensersatzansprüche des Käufers/Auftraggebers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

(4) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) Für den Fall, dass es sich bei dem Kaufgegenstand um eine Gebrauchtware handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängelhaftung 1 Jahr. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware und für den Fall, dass eine Abnahme vereinbart ist, mit der Abnahme.

(6) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

VII. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

(2) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiter zu verkaufen.